Sicherheitsbestimmungen
Jeder Fahrgast hat sich in den Anhängern so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Das gilt insbesondere für übermässiges Hinauslehnen aus den Fenstern oder das Öffnen der Türen während der Fahrt.
Mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug werden, wenn nötig, zur Anzeige gebracht. Bei Gruppen mit Personen unter dem Volljährigkeitsalter ist (sind) die Aufsichtsperson(en) verantwortlich, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Buchung
Wir ersuchen um frühzeitige Anfrage. Eine Buchung gilt als Vertragsabschluss.
Reservationsbedingungen
Die angegebene Personenanzahl gilt als verbindlich. Absagen bis 2 Personen müssen nicht gemeldet werden. Es verändert sich dadurch auch kein Gesamtpreis. Zusätzlich benötigte Plätze oder Absagen von 3 Personen und mehr müssen spätestens 2 Tage vor Antritt der Fahrt per E-Mail bekanntgegeben werden.
Zahlungsbedingungen
Gruppenbuchungen und Einzelbillette bar beim Chauffeur oder über TWINT direkt an der Haltestelle. Sie erhalten eine Quittung. Es kann nur für Extrafahrten außerhalb des Fahrplanes eine Rechnung gestellt werden.
Umbuchung
Umbuchungen sind bis spätestens 4 Tage vor dem reservierten Termin möglich. Kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail.
Stornierung
Bis 2 Tage vor dem Reisetermin ist eine Stornierung kostenfrei. Danach verrechnen wir für den Ausfall 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages.
Absage
Wetterbedingt, aus Sicherheitsgründen oder durch höhere Gewalt kann eine Fahrt auch kurzfristig ausfallen. Die Kontaktperson wird von der Fa. Alpintrans so früh wie möglich benachrichtigt.
Reisegepäck und Hunde
Es kann nur so viel Reisegepäck (Rucksack) mitgenommen werden, welches auf den Knien abgestellt werden kann. Hunde, die nicht auf den Schoss genommen werden können, bezahlen ein normales Billett. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass im gesamten Schweizerischen Nationalpark ein Hundeverbot besteht!
Rollstuhl
Der Express Parc Naziunel verfügt über einen Rollstuhlplatz; mittels hydraulischer Rampe erreichbar. Eine ausreichende Absicherung ist die Verantwortung der Begleitperson.